Das E-Rezeptkommt, was ist zu beachten?

Vor allem: Nichts geht ohne die Krankenversichertenkarte!

Ab Mitte Januar erhalten alle gesetzlich versicherten Patienten apotheken- und rezeptpflichtige Medikamente nicht mehr auf Papierformular ausgedruckt, sondern elektronisch über die Krankenversichertenkarte. Eine Vorab-Verordnung mit Nachreichen der Versichertenkarte ist nicht möglich. Wenn Sie also erstmals im Quartal bei uns ein Rezept bestellen möchten, müssen Sie dies vor Ort in der Praxis mit der gültigen Versichertenkarte Ihres Kindes machen. Hierfür können Sie ohne Termin vorbeikommen, müssen sich jedoch gegebenenfalls an der Anmeldung gedulden, bis die Karte eingelesen und Ihr Medikamentenwunsch aufgenommen ist. Folgerezepte können dann im selben Quartal telefonisch bestellt werden. Durch Vorlegen der Versichertenkarte in der Apotheke erfolgt die Legitimierung zur Abgabe der elektronisch erfassten Medikamente. Die elektronische Signatur und Versendung aus der Praxis nimmt momentan noch relativ viel Zeit in Anspruch. Wir hoffen hier auf Nachbesserung durch die Gematik. Gehen Sie davon aus, dass am Vormittag bestellte Rezepte am Nachmittag in der Apotheke abholbereit sind und am Nachmittag bestellte am Folgetag.

Rezepturen, Heilmittelverordnungen (Logo-, Ergo- und Physiorezepte), Verbandmittel, Überweisungen und Kinderkrankengeld-Formulare gibt es bis auf weiteres wie bisher nur auf Papier. Da nehmen wir gerne weiterhin telefonische Vorbestellungen entgegen, und Sie legen uns die Versichertenkarte dann beim Abholen vor.